Sponsor eines Kunstwerks

"Versteigerungswerke"

  • Wenn Sie als Unternehmen ein Angebot machen für ein Kunstwerk, das noch kein Angebot hat, platzieren wir Ihr Firmenlogo und den Text "Dieses Kunstwerk ist von...(Firmenname)...zugunsten...(einer von unseren karitativen/humanitären Partnerorganisationen, die Sie selber auswählen)...gesponsert" neben das Foto des Kunstwerkes. Ihr Firmenlogo wird mit Ihrer Firmenwebsite verlinkt.

  • In der Internet-Versteigerung können andere Personen ein höheres Angebot für Ihr gesponsertes Kunstwerk machen. Wenn ein höheres Angebot gemacht ist, werden Sie per Email informiert. Dann können Sie weiter mit steigern, müssen aber nicht. Egal wer am Ende des Versteigerungszyklus das Kunstwerk ersteigert, Ihr Firmenlogo und der Link als Sponsor des Kunstwerkes bleiben von dem Datum Ihres ersten Angebots bis zum 01. August 2012. Außerdem geht auf jeden Fall der Erlös von Ihrem gesponserten Kunstwerk zu 100% an die karitative/humanitäre Partnerorganisation, die Sie von unserer Liste ausgewählt haben.

  • Das "Kunstwerksponsoring" wird ausschließlich für Sie reserviert. Kein anderes Unternehmen darf dieses Kunstwerk sponsern.

  • Um eine faire Verteilung des Sponsorings auf die verschiedenen Hilfsorganisationen zu sichern, wird das Sponsoring für eine einzige Hilfsorganisation auf die ersten 5 Sponsoring Anmeldungen eingeschränkt.



Sie können auch ein "Verkaufswerk" sponsern.

"Verkaufswerke" sind nicht in der Versteigerung angeboten, sondern zum direkten Verkauf.

  • Wenn Sie als Unternehmen ein Kunstwerk kaufen, platzieren wir Ihr Firmenlogo und den Text "Dieses Kunstwerk ist von...(Firmenname)...gesponsert" neben das Foto des Kunstwerkes. Ihr Firmenlogo wird mit Ihrer Firmenwebsite verlinkt. Ihr Firmenlogo und der Link als Sponsor des Kunstwerkes bleiben bis zum 01. August 2012.

  • 70% des Verkaufspreises gehen an den/die Künstler/in, und 30% gehen an das "Kunst für Menschen in Not" Projekt. Die 30% Provision werden ausschließlich für Vereins- und Ausstellungskosten sowie Kosten für Benefiz-Events zugunsten unserer karitativen/humanitären Partnerorganisationen verwendet. Der Kauf eines "Verkaufswerks" ist ausschließlich eine Transaktion zwischen Ihnen als Käufer/in und dem/der Künstler/in. Die 30% Provision werden von dem/der Künstler/in nach Abschluss des Verkaufs an "Kunst für Menschen in Not" bezahlt.

  • Das "Kunstwerksponsoring" wird ausschließlich für Sie reserviert. Kein anderes Unternehmen darf dieses Kunstwerk sponsern.