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"Versteigerungswerke"
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Wenn Sie als Unternehmen ein
Angebot machen für ein Kunstwerk, das noch kein Angebot hat,
platzieren wir Ihr Firmenlogo und den Text "Dieses Kunstwerk ist
von...(Firmenname)...zugunsten...(einer
von unseren karitativen/humanitären Partnerorganisationen, die Sie
selber auswählen)...gesponsert" neben das Foto
des Kunstwerkes. Ihr Firmenlogo wird mit Ihrer Firmenwebsite
verlinkt.
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In der Internet-Versteigerung können andere
Personen ein höheres Angebot für Ihr gesponsertes Kunstwerk machen.
Wenn ein höheres Angebot gemacht ist, werden Sie
per Email informiert. Dann können Sie weiter mit steigern,
müssen aber nicht. Egal wer am Ende des Versteigerungszyklus das
Kunstwerk ersteigert, Ihr Firmenlogo und der Link als Sponsor des
Kunstwerkes bleiben von dem Datum Ihres ersten Angebots bis zum 01.
August 2012. Außerdem geht auf jeden Fall der Erlös von Ihrem gesponserten Kunstwerk zu 100% an die karitative/humanitäre
Partnerorganisation, die Sie von unserer Liste ausgewählt haben.
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Das "Kunstwerksponsoring" wird
ausschließlich für Sie reserviert. Kein anderes Unternehmen darf
dieses Kunstwerk sponsern.
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Um eine faire Verteilung des Sponsorings auf die
verschiedenen Hilfsorganisationen zu sichern, wird das Sponsoring
für eine einzige Hilfsorganisation auf die ersten 5 Sponsoring
Anmeldungen eingeschränkt.
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Sie können auch ein "Verkaufswerk" sponsern.
"Verkaufswerke" sind nicht in der Versteigerung angeboten, sondern
zum direkten Verkauf.
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Wenn Sie als
Unternehmen
ein Kunstwerk kaufen,
platzieren wir Ihr Firmenlogo und den Text "Dieses Kunstwerk ist
von...(Firmenname)...gesponsert" neben das Foto
des Kunstwerkes. Ihr Firmenlogo wird mit Ihrer Firmenwebsite
verlinkt. Ihr Firmenlogo und der
Link als Sponsor des Kunstwerkes bleiben bis
zum 01. August 2012.
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70% des
Verkaufspreises gehen an den/die Künstler/in, und 30% gehen an das
"Kunst für Menschen in Not" Projekt. Die 30% Provision
werden
ausschließlich für Vereins- und Ausstellungskosten sowie Kosten für
Benefiz-Events zugunsten unserer karitativen/humanitären
Partnerorganisationen verwendet. Der Kauf eines "Verkaufswerks" ist
ausschließlich eine Transaktion zwischen Ihnen als
Käufer/in und dem/der Künstler/in. Die 30% Provision
werden von
dem/der Künstler/in nach Abschluss des Verkaufs an "Kunst für
Menschen in Not" bezahlt.
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Das
"Kunstwerksponsoring" wird ausschließlich
für Sie reserviert. Kein anderes Unternehmen
darf dieses Kunstwerk sponsern.
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